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Das BDSG schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den
Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben
entsprechend §4e verfügbar zu machen hat
Name der verantwortlichen Stelle: WEIHBRECHT Lasertechnik GmbH
Geschäftsführer des Unternehmens und der mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen: Gerhard Weihbrecht Geschäftsführer Heinz Mayer-Kuntze Beauftragter
Anschrift der verantwortlichen Stelle: Frankenstr. 1 74549 Wolpertshausen
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Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Diese entsprechen den folgenden Geschäftszwecken der Firma WEIHBRECHT
Lasertechnik GmbH. Herstellung und Vertrieb von Industriellen
Erzeugnissen auf dem Gebiet des Maschinenbaus, der Feinmechanik, des
Modellbaus und verwandte Technik auf diesen Gebieten. Ausführung und
Vertrieb von Teilen zur Erzeugung, Übermittlung und Verarbeitung von
Informationen sowie deren Anwendung auf Prozesse aller Art.
Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene
Daten verarbeitet. Kunden (Bestell-, Liefer- und Abrechnungsdaten),
Mitarbeiter (Personaldaten), Lieferanten (Bestell-, Liefer- und
Abrechnungsdaten), Mitarbeiter von Gesprächspartnern (Adress-,
Abrechnungs- und Leistungsdaten), Interessenten und Ansprechpartner
(Adress- und Funktionsdaten).
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Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:
Das sind im Unternehmen im wesentlichen die Stellen, die
z.B. an der Ausführung der mit den Mitarbeitern bestehenden
Arbeitsverträgen (z.B. Personalabteilung, Buchhaltung, Vorgesetzte) und
mit dem Kunden und Lieferanten bestehenden Kaufverträge (z.. Marketing,
Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen) beteiligt sind.
Empfänger außerhalb des Unternehmens sind im wesentlichen solche, die
z.B. an der Überweisung von Löhnen und Gehältern beteiligt sind (z.B.
Kreditinstitute) oder die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften
erhalten (z.B. Träger der Sozialversicherung)
Regelfristen für die Löschung der Daten:
Die Daten werden im wesentlichen dann gelöscht, wenn ihre Kenntnis für
die Erfüllung des Zwecks der Speicherung (z.B. der bestehenden
Arbeits- oder Kaufverträge) nicht mehr erforderlich ist, es sei denn,
es sind länger dauernde gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche
Aufbewahrungsfristen zu beachten.
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Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Datenübermittlung an Drittstaaten finden im wesentlichen dann statt,
wenn dies zur Ausführung bestehender Vertragsverhältnisse mit den
betroffenen Personen erforderlich ist.
Gerhard Weihbrecht
Geschäftsführer
Heinz Mayer-Kuntze
Beauftragter
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