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Datenschutz

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

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Das BDSG schreibt in §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben entsprechend §4e verfügbar zu machen hat


Name der verantwortlichen Stelle:
WEIHBRECHT Lasertechnik GmbH


Geschäftsführer des Unternehmens und der mit der Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen:
Gerhard Weihbrecht Geschäftsführer
Heinz Mayer-Kuntze Beauftragter


Anschrift der verantwortlichen Stelle:
Frankenstr. 1
74549 Wolpertshausen

 

Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Diese entsprechen den folgenden Geschäftszwecken der Firma WEIHBRECHT Lasertechnik GmbH. Herstellung und Vertrieb von Industriellen Erzeugnissen auf dem Gebiet des Maschinenbaus, der Feinmechanik, des Modellbaus und verwandte Technik auf diesen Gebieten. Ausführung und Vertrieb von Teilen zur Erzeugung, Übermittlung und Verarbeitung von Informationen sowie deren Anwendung auf Prozesse aller Art.


Beschreibung der betroffenen Personengruppe und der diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien:
Es werden im wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten verarbeitet. Kunden (Bestell-, Liefer- und Abrechnungsdaten), Mitarbeiter (Personaldaten), Lieferanten (Bestell-, Liefer- und Abrechnungsdaten), Mitarbeiter von Gesprächspartnern (Adress-, Abrechnungs- und Leistungsdaten), Interessenten und Ansprechpartner (Adress- und Funktionsdaten).

 

 

Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können:

Das sind im Unternehmen im wesentlichen die Stellen, die z.B. an der Ausführung der mit den Mitarbeitern bestehenden Arbeitsverträgen (z.B. Personalabteilung, Buchhaltung, Vorgesetzte) und mit dem Kunden und Lieferanten bestehenden Kaufverträge (z.. Marketing, Vertrieb, Einkauf, Rechnungswesen) beteiligt sind.
Empfänger außerhalb des Unternehmens sind im wesentlichen solche, die z.B. an der Überweisung von Löhnen und Gehältern beteiligt sind (z.B. Kreditinstitute) oder die Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhalten (z.B. Träger der Sozialversicherung)


Regelfristen für die Löschung der Daten:
Die Daten werden im wesentlichen dann gelöscht, wenn ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung (z.B. der bestehenden Arbeits- oder Kaufverträge) nicht mehr erforderlich ist, es sei denn, es sind länger dauernde gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen zu beachten.

 

Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Datenübermittlung an Drittstaaten finden im wesentlichen dann statt, wenn dies zur Ausführung bestehender Vertragsverhältnisse mit den betroffenen Personen erforderlich ist.






Gerhard Weihbrecht
Geschäftsführer






Heinz Mayer-Kuntze
Beauftragter






  aktualisiert am:  29.05.2009